
Die E-Mail kam an einem Dienstagmorgen.
„Eric, ich habe Panik. PayPal will meine Steuer-ID. Bedeutet das, dass das Finanzamt jetzt alles sieht? Ich habe letztes Jahr ein paar alte Sachen auf eBay verkauft – muss ich jetzt Steuern nachzahlen?“
Das war Michaela, 34, Grafikdesignerin aus Hamburg. Sie hatte 2025 ihren Kleiderschrank ausgemistet und über PayPal etwa 1.800 Euro eingenommen.
Ihr Problem: Sie hatte keine Ahnung, was das PStTG ist – und ob sie jetzt in Schwierigkeiten steckt.
Die kurze Antwort: Wahrscheinlich nicht.
Die längere Antwort: Das hängt davon ab.
Seit 2024 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Das bedeutet: PayPal, eBay, Vinted und Co. müssen bestimmte Verkäufe ans Finanzamt melden.
Aber – und das ist wichtig – nicht jeder Cent wird gemeldet. Und nicht jede Meldung bedeutet automatisch Steuernachzahlung.
Hier ist, was Sie wirklich wissen müssen.
Panik wegen PStTG? Was deutsche Verkäufer jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft.
Was das bedeutet: PayPal, eBay Kleinanzeigen, Vinted, Etsy und andere Plattformen müssen Ihre Verkaufsdaten ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden – wenn Sie bestimmte Grenzen überschreiten.
Was viele denken: „Oh nein, jetzt meldet PayPal jeden Verkauf! Das Finanzamt sieht alles!“
Die Wahrheit: Das ist falsch.
Es gibt klare Grenzen. Und solange Sie diese nicht überschreiten, passiert gar nichts.
Die 30/2.000-Regel: Das sind die echten Grenzen
PayPal (und andere Plattformen) melden Sie ans Finanzamt, wenn BEIDE dieser Bedingungen erfüllt sind:
1. Mindestens 30 Transaktionen pro Kalenderjahr
UND
2. Gesamtumsatz von mindestens 2.000€ pro Kalenderjahr
Wichtig: Das ist ein UND, kein ODER.
Beispiele:
| Situation | Transaktionen | Umsatz | Meldung? |
|---|---|---|---|
| Kleiderschrank ausmisten | 25 Verkäufe | 1.800€ | ❌ Nein (unter 30 Verkäufe) |
| Freelancer mit wenigen Kunden | 12 Rechnungen | 15.000€ | ❌ Nein (unter 30 Transaktionen) |
| eBay-Powerseller | 50 Verkäufe | 3.500€ | ✅ JA (beide Grenzen überschritten) |
| Etsy-Shop | 120 Verkäufe | 2.400€ | ✅ JA (beide Grenzen überschritten) |
| Privater Verkäufer | 35 Verkäufe | 1.500€ | ❌ Nein (unter 2.000€) |
Das heißt konkret:
Wenn Sie 29 Mal etwas für insgesamt 5.000€ verkaufen → Keine Meldung.
Wenn Sie 100 Mal etwas für insgesamt 1.900€ verkaufen → Keine Meldung.
Nur wenn Sie 30+ Verkäufe UND 2.000€+ erreichen → Meldung ans Finanzamt.
Was wird gemeldet?
Falls Sie die Grenzen überschreiten, meldet PayPal:
- ✅ Ihr Name und Adresse
- ✅ Ihre Steuer-ID (falls angegeben)
- ✅ Anzahl der Transaktionen
- ✅ Gesamtbetrag der Zahlungseingänge
- ✅ Gebühren (was PayPal einbehalten hat)
Was PayPal NICHT meldet:
- ❌ Einzelne Käufer
- ❌ Was genau Sie verkauft haben
- ❌ Ob es gewerblich oder privat war
Die „Steuer-Falle“: Privatverkauf vs. Gewerbe (Der wichtigste Unterschied)
Jetzt kommt der Teil, den viele falsch verstehen:
Nur weil PayPal Ihre Daten meldet, heißt das NICHT, dass Sie Steuern zahlen müssen.
Die Meldung ist nur eine Information ans Finanzamt. Das Finanzamt schaut dann:
„Ist das ein privater Verkauf oder ein Gewerbe?“
Privatverkauf = Steuerfrei (in den meisten Fällen)
Privater Verkauf bedeutet:
- Sie verkaufen Ihre eigenen, gebrauchten Sachen
- Sie haben die Dinge ursprünglich für den Eigengebrauch gekauft
- Sie machen keinen systematischen Handel
Beispiele für steuerfreie Privatverkäufe:
- Alte Kleidung auf Vinted verkaufen
- Gebrauchte Möbel auf eBay Kleinanzeigen
- Bücher, CDs, DVDs aus Ihrer Sammlung
- Ihr altes iPhone, das Sie 2 Jahre genutzt haben
- Baby-Sachen, die Ihre Kinder nicht mehr brauchen
Wichtig: Auch wenn Sie Gewinn machen (z.B. Sneaker für 100€ gekauft, für 300€ verkauft), sind Privatverkäufe innerhalb eines Jahres steuerfrei, wenn es keine gewerbliche Tätigkeit ist.
Ausnahme: Bei Spekulationsgeschäften (innerhalb 1 Jahr mit Gewinnabsicht gekauft und verkauft) kann Steuer anfallen – aber das ist ein anderes Thema.
Gewerblicher Verkauf = Steuerpflichtig
Gewerblicher Verkauf bedeutet:
- Sie kaufen Sachen zum Weiterverkauf
- Sie verkaufen regelmäßig und systematisch
- Sie machen Arbitrage (günstig kaufen, teuer verkaufen)
- Sie produzieren selbst (z.B. Handmade-Artikel)
Beispiele für steuerpflichtige Gewerbetätigkeit:
- Sie kaufen 30 iPhones in China und verkaufen sie auf eBay
- Sie verkaufen selbstgemachten Schmuck auf Etsy
- Sie sind Reseller (Sneaker, Trading Cards, etc.)
- Sie bieten Dienstleistungen an (Freelancer, Webdesigner)
- Sie kaufen Restposten und verkaufen sie weiter
Hier gilt:
- ✅ Gewerbe anmelden
- ✅ Einnahmen versteuern (Einkommensteuer)
- ✅ Umsatzsteuer abführen (wenn über Kleinunternehmergrenze)
Wie unterscheidet das Finanzamt das?
Das Finanzamt schaut auf mehrere Faktoren:
Indizien für Gewerbetätigkeit:
- ✅ Regelmäßigkeit (jeden Monat Verkäufe)
- ✅ Systematik (immer die gleiche Art von Produkten)
- ✅ Gewinnabsicht (Sie kaufen gezielt zum Weiterverkauf)
- ✅ Hohe Anzahl (100+ Verkäufe pro Jahr)
- ✅ Professionelles Auftreten (eigener Online-Shop, Logo, etc.)
Indizien für Privatverkauf:
- ✅ Unregelmäßig (einmal im Jahr Kleiderschrank ausmisten)
- ✅ Gebrauchte Sachen (erkennbar privat genutzt)
- ✅ Kein System (mal ein Buch, mal ein Sofa, mal Kleidung)
- ✅ Niedriger Gesamtumsatz (unter 5.000€/Jahr)
Grauzone:
Wenn Sie z.B. 40 gebrauchte Designer-Handtaschen für insgesamt 8.000€ verkaufen, wird das Finanzamt nachfragen:
„Hatten Sie wirklich 40 Handtaschen für den Eigengebrauch? Oder haben Sie die gezielt zum Weiterverkauf gesammelt?“
Hier wird’s heikel.
Die Eric Rosin PStTG-Checkliste: Bin ich betroffen?
Hier meine Checkliste, die ich mit jedem Klienten durchgehe:
✅ Schritt 1: Zählen Sie Ihre Transaktionen
Frage: Haben Sie im Kalenderjahr 2025 30 oder mehr Verkäufe über PayPal getätigt?
- Nein, unter 30 Verkäufe → Sie sind safe. Keine Meldung.
- Ja, 30+ Verkäufe → Weiter zu Schritt 2.
Wo finden Sie die Zahl?
- Einloggen auf paypal.de
- Aktivität → Filter: „Zahlungseingänge“
- Zeitraum: 1.1.2025 – 31.12.2025
- Zählen Sie alle Verkäufe (keine Erstattungen oder Rücksendungen)
✅ Schritt 2: Berechnen Sie Ihren Gesamtumsatz
Frage: Liegt Ihr Gesamtumsatz bei 2.000€ oder mehr?
- Nein, unter 2.000€ → Sie sind safe. Keine Meldung.
- Ja, 2.000€+ → PayPal meldet Ihre Daten.
Was zählt als „Umsatz“?
Alle Zahlungseingänge für Waren & Dienstleistungen
(NICHT: Freunde & Familie, Erstattungen, Rückzahlungen)
Beispiel:
- 35 Verkäufe à 50€ = 1.750€ → ✅ Safe (unter 2.000€)
- 35 Verkäufe à 60€ = 2.100€ → ❌ Meldung erfolgt
✅ Schritt 3: Klassifizieren Sie Ihre Verkäufe
Frage: Sind Ihre Verkäufe privat oder gewerblich?
Private Verkäufe:
- Ich habe meine eigenen, gebrauchten Sachen verkauft
- Ich habe nichts gezielt zum Weiterverkauf gekauft
- Ich mache das nicht regelmäßig
- Ich habe keine Gewinnabsicht
→ Kein Problem. Meldung ist okay, aber keine Steuerpflicht.
Gewerbliche Verkäufe:
- Ich kaufe Sachen zum Weiterverkauf
- Ich verkaufe regelmäßig (jeden Monat)
- Ich mache Arbitrage (günstig kaufen, teuer verkaufen)
- Ich biete Dienstleistungen an
→ Achtung. Sie müssen ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.
✅ Schritt 4: Haben Sie Belege?
Frage: Können Sie nachweisen, was Sie ursprünglich bezahlt haben?
Warum wichtig?
Wenn das Finanzamt nachfragt, müssen Sie beweisen können:
- „Ich habe diese Handtasche 2020 für 500€ gekauft (→ Rechnung)“
- „Ich verkaufe sie jetzt für 300€“
- „Ich habe also KEINEN Gewinn gemacht“
Was Sie aufbewahren sollten:
- ✅ Kaufbelege für teure Artikel (über 100€)
- ✅ Screenshots von Anzeigen (eBay Kleinanzeigen, Vinted)
- ✅ PayPal-Transaktionshistorie
- ✅ Liste: Was verkauft, für wie viel, ursprünglicher Kaufpreis
Mein Tipp: Erstellen Sie eine einfache Excel-Tabelle:
| Artikel | Gekauft | Preis damals | Verkauft | Preis jetzt | Gewinn/Verlust |
|---|---|---|---|---|---|
| iPhone 12 | 2021 | 800€ | 2025 | 300€ | -500€ |
| Winterjacke | 2019 | 150€ | 2025 | 40€ | -110€ |
| Sofa | 2018 | 600€ | 2025 | 200€ | -400€ |
Ergebnis: Kein Gewinn → Keine Steuerpflicht (bei Privatverkauf).
Wie PayPal die Daten übermittelt (Der technische Ablauf)
Viele fragen mich: „Wann genau meldet PayPal? Und was passiert dann?“
Hier der Ablauf:
Schritt 1: PayPal fragt nach Ihrer Steuer-ID
Wenn Sie die 30/2.000-Grenze erreichen, bekommen Sie eine E-Mail von PayPal:
Betreff: Wichtig: Geben Sie Ihre Steuer-ID an
PayPal ist verpflichtet, bestimmte Informationen an das
Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Bitte hinterlegen
Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
Was Sie tun müssen:
- Einloggen auf paypal.de
- Einstellungen → Steuern
- Steuer-ID eingeben (11-stellige Nummer)
Wo finden Sie Ihre Steuer-ID?
- Auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid
- Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
- Per Brief vom Bundeszentralamt für Steuern anfordern
Schritt 2: PayPal übermittelt die Daten
Wann? Einmal pro Jahr, bis zum 31. Januar für das Vorjahr.
Beispiel:
- Ihre Verkäufe von Januar – Dezember 2025
- Werden gemeldet bis 31. Januar 2026
An wen? An das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), nicht direkt an Ihr Finanzamt.
Schritt 3: Das BZSt leitet die Daten weiter
Das BZSt schickt die Informationen an Ihr zuständiges Finanzamt.
Schritt 4: Das Finanzamt prüft (manchmal)
Was passiert dann?
In den meisten Fällen: Gar nichts.
Das Finanzamt bekommt die Daten, speichert sie ab und wartet auf Ihre nächste Steuererklärung.
Wenn Sie ein Gewerbe haben: Das Finanzamt gleicht die PayPal-Daten mit Ihrer Steuererklärung ab.
Wenn es nicht passt: Sie bekommen einen Brief: „Bitte erklären Sie die Differenz.“
Wenn Sie kein Gewerbe haben: Das Finanzamt sieht die Zahlen und entscheidet:
- „Sieht nach Privatverkauf aus“ → Keine Aktion
- „Das sieht verdächtig gewerblich aus“ → Brief mit Nachfragen
Was passiert, wenn Sie die Steuer-ID nicht angeben?
Kurze Antwort: PayPal friert Ihre Auszahlungen ein.
Lange Antwort:
Wenn Sie die Steuer-ID nicht innerhalb von 60 Tagen angeben:
- PayPal sperrt Auszahlungen
- Geld bleibt auf Ihrem PayPal-Konto
- Sie können nicht mehr abheben
Warum?
PayPal ist gesetzlich verpflichtet, die Steuer-ID zu erfassen. Ohne Steuer-ID können sie die Daten nicht korrekt melden.
Mein Tipp: Geben Sie die Steuer-ID einfach an.
Es bedeutet nicht, dass Sie automatisch Steuern zahlen müssen. Es ist nur eine Information.
Strategien zur Vermeidung von Fehlern (Eric’s Praxis-Tipps)
Nach 7 Jahren Beratung habe ich gesehen, wo die häufigsten Fehler passieren.
Fehler 1: Privates PayPal-Konto für Gewerbe nutzen
Das Problem:
Viele Freelancer oder kleine Shop-Betreiber nutzen ihr privates PayPal-Konto für geschäftliche Zahlungen.
Das Finanzamt sieht:
- 80 Transaktionen
- 12.000€ Umsatz
- Kein Gewerbe angemeldet
Ergebnis: Brief vom Finanzamt: „Bitte erklären Sie, warum Sie 80 Verkäufe haben, aber kein Gewerbe.“
Die Lösung: Trennen Sie privat und geschäftlich.
- Privates Konto → Nur für Freunde & Familie, gelegentliche Privatverkäufe
- Geschäftskonto → Für alle gewerblichen Transaktionen
Kosten für PayPal Business-Konto: 0€ (kostenlos).
Aufwand: 10 Minuten Setup.
Fehler 2: Keine Aufzeichnungen führen
Das Problem:
Sie verkaufen 35 Artikel über eBay Kleinanzeigen für insgesamt 2.500€.
Das Finanzamt fragt: „Was haben Sie verkauft? Privat oder gewerblich?“
Ihre Antwort: „Ähm… ich weiß nicht mehr genau…“
Nicht gut.
Die Lösung:
Führen Sie eine einfache Excel-Tabelle.
Beispiel:
Datum | Artikel | Verkaufspreis | Urspr. Kaufpreis | Gewinn/Verlust
───────────────────────────────────────────────────────────────────
05.03.25 | iPhone 11 | 250€ | 800€ (2020) | -550€
12.04.25 | Sofa | 180€ | 600€ (2019) | -420€
20.06.25 | Fahrrad | 120€ | 300€ (2021) | -180€
Aufwand: 2 Minuten pro Verkauf.
Nutzen bei Finanzamt-Anfrage: Unbezahlbar.
Fehler 3: „Freunde & Familie“ für Verkäufe nutzen
Das Problem:
Manche versuchen, die PStTG-Grenze zu umgehen, indem sie „Freunde & Familie“ für Verkäufe nutzen.
Warum das eine schlechte Idee ist:
- Verstoß gegen PayPal-AGB → Konto-Sperrung möglich
- Kein Käuferschutz → Käufer kann Geld zurückfordern
- Verdächtig fürs Finanzamt → 50x „Freunde & Familie“ je 100€? Unglaubwürdig.
Mein Rat: Lassen Sie es.
Nutzen Sie „Waren & Dienstleistungen“ und zahlen Sie die 2,49% Gebühr. Das ist sicherer.
Fehler 4: Denken, dass „unter 2.000€“ immer safe ist
Falsch.
Die 30-Verkäufe-Regel greift trotzdem.
Beispiel:
Sie verkaufen 40 alte Bücher für je 20€ = 800€.
Frage: Wird das gemeldet?
Antwort: Nein, weil unter 2.000€.
Aber: Wenn das Finanzamt die Daten sieht (z.B. durch andere Meldungen), könnten sie trotzdem nachfragen:
„40 Verkäufe in einem Jahr? Ist das nicht gewerblich?“
Dokumentation ist wichtig!
Häufige Mythen über das PStTG (Was stimmt nicht)
Ich höre diese Mythen ständig. Zeit, sie zu zerstören:
❌ Mythos 1: „Wenn ich unter 1.999€ bleibe, bin ich safe.“
Falsch.
Die Grenze ist 2.000€ UND 30 Verkäufe.
Wenn Sie 50 Verkäufe für 1.950€ machen → Keine Meldung (unter 2.000€).
Aber: Das Finanzamt könnte trotzdem misstrauisch werden, wenn sie die Anzahl sehen.
❌ Mythos 2: „PayPal meldet nur Business-Konten.“
Falsch.
PayPal meldet alle Konten, die die Grenze überschreiten – egal ob privat oder geschäftlich.
Quelle: § 4 PStTG – keine Unterscheidung zwischen Kontotypen.
❌ Mythos 3: „Ich kann einfach ein zweites PayPal-Konto machen.“
Technisch möglich, aber:
- Gegen PayPal-AGB → Beide Konten können gesperrt werden
- Steuerhinterziehung → Wenn gewerblich, ist das illegal
Besser: Ein Konto für privat, ein Business-Konto für Gewerbe (erlaubt).
❌ Mythos 4: „Das Finanzamt sieht, was ich verkauft habe.“
Falsch.
PayPal meldet nur:
- Anzahl der Transaktionen
- Gesamtbetrag
- Ihre Steuer-ID
Nicht gemeldet:
- Einzelne Artikel
- Käufer-Namen
- Produktbeschreibungen
❌ Mythos 5: „Privatverkäufe sind immer steuerfrei.“
Meistens ja, aber nicht immer.
Ausnahmen:
- Spekulationsgeschäfte: Haus, Grundstück, Wertpapiere innerhalb 1 Jahr verkauft
- Gewerblicher Handel: Systematischer Ankauf & Verkauf
- Arbitrage: Gezielt günstig kaufen, teuer verkaufen
Praktisches Beispiel: Anna’s eBay-Kleiderschrank (So läuft’s in echt)
Anna hat mich Ende 2025 kontaktiert.
Ihre Situation:
- 42 Verkäufe auf Vinted & eBay Kleinanzeigen
- Gesamtumsatz: 2.300€
- Verkauft: Alte Kleidung, Schuhe, Taschen
Ihre Frage: „Eric, PayPal will meine Steuer-ID. Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden?“
Meine Analyse:
- Überschreitet sie die Grenze?
- 42 Verkäufe ✅ (über 30)
- 2.300€ ✅ (über 2.000€)
- → Ja, PayPal meldet.
- Ist es gewerblich?
- Alte, gebrauchte Kleidung? ✅ Privat
- Eigener Kleiderschrank? ✅ Privat
- Kein systematischer Ankauf? ✅ Privat
- → Nein, kein Gewerbe.
- Kann sie das nachweisen?
- Fotos der Artikel (erkennbar getragen)
- Keine professionellen Produktfotos
- Unregelmäßige Verkäufe (2-3 pro Monat)
- → Ja, glaubwürdig privat.
Meine Empfehlung:
- ✅ Steuer-ID an PayPal geben
- ✅ Excel-Tabelle erstellen mit allen Verkäufen
- ✅ Notieren: „Privatverkauf gebrauchter Kleidung“
- ✅ Warten, ob Finanzamt nachfragt (unwahrscheinlich)
Ergebnis:
Anna hat die Steuer-ID angegeben. PayPal hat die Daten gemeldet. Das Finanzamt hat nie nachgefragt.
Warum? Weil 42 Kleidungsverkäufe für 2.300€ völlig normal für Privatverkauf aussehen.
Kein Gewerbe nötig. Keine Steuern nachzuzahlen.
Die PStTG-Notfall-Checkliste: Was tun, wenn das Finanzamt fragt?
In 95% der Fälle passiert nichts.
Aber wenn das Finanzamt doch einen Brief schickt:
Brief sagt: „Wir haben Informationen über Ihre PayPal-Verkäufe. Bitte erklären Sie…“
Schritt 1: Ruhe bewahren
Das ist keine Anklage. Das ist eine Informationsanfrage.
Das Finanzamt will nur wissen: „Privat oder gewerblich?“
Schritt 2: Dokumentation zusammenstellen
Sammeln Sie:
- ✅ Liste aller Verkäufe (Excel)
- ✅ Belege für ursprüngliche Käufe (wenn vorhanden)
- ✅ Screenshots von Anzeigen
- ✅ PayPal-Transaktionshistorie
Schritt 3: Antworten (schriftlich)
Muster-Antwort für Privatverkäufe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom [Datum] zu meinen PayPal-Verkäufen
im Jahr 2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ich habe im Jahr 2025 insgesamt [X] Artikel über eBay Kleinanzeigen und
Vinted verkauft. Dabei handelte es sich ausschließlich um gebrauchte
Gegenstände aus meinem Privatbesitz (Kleidung, Möbel, Elektronik), die
ich ursprünglich für den Eigengebrauch erworben hatte.
Es handelt sich um keine gewerbliche Tätigkeit. Ich habe keine Artikel
gezielt zum Weiterverkauf gekauft. Der Verkauf erfolgte einmalig im
Rahmen einer Haushaltsauflösung.
Eine Aufstellung der verkauften Artikel sowie Nachweise über die
ursprünglichen Käufe füge ich als Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
Anhang: Excel-Liste mit Artikeln.
Schritt 4: Steuerberater konsultieren (wenn kompliziert)
Wenn Sie unsicher sind oder das Finanzamt weiter nachfragt:
Suchen Sie einen Steuerberater.
Kosten: 100-300€ für eine Beratung.
Das lohnt sich, wenn es um 2.000€+ Umsatz geht und Sie Nachzahlungen vermeiden wollen.
Fazit: Keine Angst vor der Transparenz – Aber Ordnung halten
Das PStTG klingt erstmal bedrohlich. Ist es aber nicht.
Die Wahrheit:
- ✅ Private Verkäufe bleiben steuerfrei (meistens)
- ✅ Die Meldung ist nur eine Information
- ✅ Das Finanzamt fragt nur nach, wenn’s verdächtig aussieht
Was Sie tun sollten:
- Tracken Sie Ihre Verkäufe (einfache Excel-Liste)
- Trennen Sie privat und geschäftlich (zwei PayPal-Konten)
- Bewahren Sie Belege auf (zumindest für teure Artikel)
- Geben Sie Ihre Steuer-ID an (wenn PayPal fragt)
- Bleiben Sie ehrlich (das Finanzamt ist nicht Ihr Feind)
Wenn Sie gewerblich verkaufen: Melden Sie ein Gewerbe an. Führen Sie ordentliche Bücher. Zahlen Sie Ihre Steuern.
Das ist kein Drama. Das ist einfach korrekt.
Tools zur Selbstkontrolle
Nutzen Sie meinen PayPal Gebührenrechner, um genau zu sehen, was nach Gebühren bei Ihnen ankommt.
Warum das wichtig ist fürs PStTG:
Wenn Sie Ihre Netto-Einnahmen kennen (also nach Gebühren), können Sie besser kalkulieren:
PayPal meldet: Brutto-Umsatz (was Käufer gezahlt haben)
Sie müssen versteuern: Netto-Umsatz (was bei Ihnen ankam)
Beispiel:
- Brutto-Umsatz: 2.500€
- PayPal-Gebühren: 71€
- Netto-Umsatz: 2.429€
Der Rechner hilft Ihnen, diese Zahlen im Blick zu behalten.
Weiterführende Artikel
Mehr über PayPal und Steuern:
- PayPal Gebühren richtig buchen – Buchhaltung für Selbstständige
- PayPal Gebührentabelle 2025 – Alle Gebühren im Überblick
- PayPal Micropayment-Tarif – Für Kleinbetrags-Verkäufer
Haben Sie Fragen zum PStTG?
Schreiben Sie mir: kontakt@paypalgebührenrechner.de
Ich bin kein Steuerberater, aber ich kann Ihnen zeigen, wie andere in ähnlichen Situationen vorgegangen sind.
Normalerweise antworte ich innerhalb von 24 Stunden.
Hinweis
Wichtig: Ich bin Zahlungsberater, kein Steuerberater. Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.
Die hier beschriebenen Regelungen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) basieren auf dem aktuellen Gesetzesstand (Februar 2026). Steuergesetze können sich ändern.
Die 30/2.000-Regel gilt für Deutschland. Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, können andere Regelungen gelten.
Bei konkreten Steuerfragen – insbesondere zur Abgrenzung privat/gewerblich oder bei Nachfragen des Finanzamts – konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Steuerberater.
Ich übernehme keine Haftung für steuerliche Konsequenzen basierend auf diesem Artikel.
